Schlagzeilen
Der Berner Bär fährt E-Auto!
Bedingungen für die Förderung von Ladestationen im Kanton Bern
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden, die Bewilligung ist max. 3 Jahre gültig,
- beitragsberechtigt ist der Eigentümer des Parkplatzes (das Unternehmen),
- der E-Mobility-Parkplatz muss gekennzeichnet werden, öffentlich zugänglich und nutzbar sein,
- der Strom muss aus erneuerbaren Quellen stammen,
- gefördert werden maximal 35% der Investitionskosten resp. CHF 20’000.- pro Ladestation und CHF 60’000.- pro Betrieb,
- Schnelladestationen (>22kW Leistung) müssen über Typ 2, CHAdeMO und CSS-Combo 2 Anschluss verfügen.
Beitragshöhe
Ladestation mit 1 Ladepunkt, AC 11-22 kW: CHF 1’500.-
Ladestation mit 2 Ladepunkten, AC 11-22 kW: CHF 3’000.-
Schnelladestation >22kW (AC oder DC): CHF 150.-/kW
Bonus, falls Ladestation bidirektional (V2G): CHF 2’000.-
Schlüsselfertige Privat- und Businesslösungen für Ladestationen
Während die Hersteller traditioneller Verbrennungsmotoren Absatzschwierigkeiten beklagen, wächst der E-Auto-Markt ungebremst. Die E-Fahrzeuge verbreiten sich rasant, nicht nur Tesla, sondern auch Renault, Mitsubishi, BMW, Hyundai und weitere Anbieter mischen mit neuen Modellen den Markt auf. Die Zielgruppe Elektrofahrzeuglenker wird immer grösser. Für Unternehmer ist es zunehmend attraktiv, die Elektrofahrzeughalter gezielt anzusprechen. Dazu eignet sich die Installation einer Ladestation hervorragend.
Aber welche ist die richtige Ladestation für Sie oder Ihr Unternehmen? Möchten Sie als Gastgeber Ihren Kunden die Ladestationen kostenlos zur Verfügung stellen oder wollen Sie den Ladestrom verrechnen? Ab sofort bieten wir Ihnen schlüsselfertige Komplettlösungen an, welche allen Bedürfnissen gerecht werden.
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