Photovoltaik: Einmalvergütung ändert sich ab 1. April 2020

Dienstag, 17. März 2020
Der Zuschuss für neue Photovoltaikanlagen, die Einmalvergütung, wird angepasst. Betroffen sind Photovoltaikanlagen, die nach dem 31.03.2020 in Betrieb genommen werden.

Für diese sinkt der Sockelbeitrag von CHF 1’400.- auf CHF 1’000.-. Der Leistungsbeitrag bleibt unverändert bei CHF 340.- pro kWp.

Was genau ist die Einmalvergütung?

Die Einmalvergütung ist ein einmaliger Zuschuss zur Errichtung neuer Photovoltaikanlagen mit dem der Bund die Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen fördert. Dabei wird zwischen Investitionen in kleine (KLEIV, Leistung von weniger als 100 kWp) und große Anlagen (GREIV, Leistung von über 100 kWp) unterschieden. Anträge für eine KLEIV können erst nach Inbetriebnahme der Anlage bei Pronovo eingereicht werden. Leider gibt es eine Wartezeit auf die Förderbeträge, momentan ca. 12 Monate.

Beispiel:

Eine Photovoltaikanlage mit 12 kWp installierter Leistung wird vom Bund in Form einer Einmalzahlung bis 31.3.2020 mit CHF 5’480.- und ab 1.4.2020 noch mit CHF 5’080.- gefördert (1’000.- Sockelbeitrag plus 12*340.- Leistungsbeitrag).

Hier finden Sie die Medienmitteilung des Bundesamtes für Energie (BFE) zur Änderung.

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