Änderung der Solarförderung ab 1.4.2022 beschlossen

Mittwoch, 1. Dezember 2021
Der Bundesrat hat am 24. November eine Anpassung der Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen beschlossen, die ab 1. April 2022 wirksam wird. Die Einmalvergütung ist ein einmaliger Zuschuss zur Anschaffung einer eigenen Photovoltaikanlage. 

Der Leistungsbeitrag, der pro kW installierter Leistung ausgezahlt wird, bleibt für Photovoltaikanlagen bis 30 kW gleich. Zwischen 30 und 100 kW steigt der Leistungsbeitrag um 10 Franken auf CHF 300. Der Grundbeitrag wird jedoch von 700 auf 350 Franken abgesenkt. 

Bei einer typischen 10 kWp-Aufdachanlage sinkt somit die Einmalvergütung um 8 Prozent. Das ausgegebene Ziel, die Dächer besser zu füllen, wird ab einer Anlagengrösse von 35 kW erfüllt. Ab dieser Anlagengrösse ist die Einmalvergütung tatsächlich erhöht worden. Durch die Anpassung der Einmalvergütung können insgesamt mehr Anlagen bezuschusst werden. Für 2022 stehen Fördergelder in Höhe von 450 Millionen Franken zur Verfügung.

Neben den etwas höheren Indach-Förderbeträgen kommt ab April ein neuer Zuschuss für vertikale Anlagen (bis 75°) auf Fassaden hinzu. Solchen Anlagen können im Winter bei flach stehender Sonne mehr Strom als Dachanlagen erzeugen. Insgesamt könnten auf Fassaden in der Schweiz 17 Terawattstunden Solarstrom pro Jahr erzeugt werden.

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